Schule

Sprachlerngruppen (SpLG)

Hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler werden je nach individuellen Kommunikationsvoraussetzungen hinsichtlich Sprachentwicklung und Hörstatus in verschiedenen Sprachlerngruppen unterrichtet. In einer Klasse können verschiedene Sprachlerngruppen angeboten werden.

  • hörgerichtet
  • 4 Schulbesuchsjahre
  • LehrplanPLUS für die Grundschule in Bayern
  • Öffnung für Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf
  • nach der 4. Jahrgangsstufe Übertritt auf weiterführende Schulen bzw. Besuch der Mittelschulstufe des Förderzentrums Hören
  • hörsehgerichtet
  • 5 Schulbesuchsjahre
  • LehrplanPLUS für die Grundschule in Adaption an den Förderschwerpunkt Hören
  • nach der 4. Jahrgangsstufe Übertritt auf weiterführende Schulen bzw. Besuch der Mittelschulstufe des Förderzentrums Hören
  • mit manuellen Hilfen
  • 5 Schulbesuchsjahre
  • LehrplanPLUS der Grundschule in Adaption an den Förderschwerpunkt Hören
  • nach der 4. Jahrgangsstufe Übertritt auf weiterführende Schulen bzw. Besuch der Mittelschulstufe des Förderzentrums Hören
  • phasenweise bilingual, kontrastiver Sprachunterricht
  • 5 Schulbesuchsjahre
  • Gebärdensprache als Unterrichtsfach
  • LehrplanPLUS für die Grundschule in Adaption an den Förderschwerpunkt Hören
  • nach der 4. Jahrgangsstufe Übertritt auf weiterführende Schulen bzw. Besuch der Mittelschulstufe des Förderzentrums Hören
  • hörgerichtet
  • 5 Schulbesuchsjahre
  • Lehrplan siehe SpLG I und II
  • Schülerinnen und Schüler mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
  • nach der 4. Jahrgangsstufe Übertritt auf weiterführende Schulen bzw. Besuch der Mittelschulstufe des Förderzentrums Hören

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Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel. 089 / 95 728-3002

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