SVE

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur SVE

  • Kinder deren Förderschwerpunkt im Bereich des Hörens liegt.
  • Kinder gehörloser Eltern (CODA).
  • Kinder ab einem Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt.
  • Kinder mit abgeschlossener Sauberkeitserziehung.
  • Kinder deren Wohnort sich in Oberbayern befindet.

Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 12.25 Uhr.

In Zeiten der bayerischen Schulferien ist die SVE geschlossen.

Die Kinder werden mit Schulbussen am Wohnort abgeholt und im Anschluss an die Schließzeiten wieder nach Hause gebracht, sofern der Wohnort mehr als 2 km entfernt ist.

Im Anschluss an die SVE besteht eine Betreuungsmöglichkeit in der Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) des BLWGs am Schulgelände des Förderzentrums Hören von Mo. bis Fr., 12.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

Ansprechpartnerin für die SVE

Frau Marion Eberle
1. Konrektorin
Tel. 089 / 95 728-3002

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