- Kinder deren Förderschwerpunkt im Bereich des Hörens liegt.
- Kinder gehörloser Eltern (CODA).
- Kinder ab einem Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt.
- Kinder mit abgeschlossener Sauberkeitserziehung.
- Kinder deren Wohnort sich in Oberbayern befindet.
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